Brandschutz

Die hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes an bauliche Anlagen und deren Bauteile gestellten Anforderungen sind in den Bauordnungen und in den entsprechenden Fachnormen und Vorschriften festgelegt. Deren Einhaltung soll, je nach Art und Nutzung eines Bauwerks, eine Brandausbreitung verhindern und im Brandfall gewährleisten, dass bis zum Versagen von Bauteilen infolge Brandbeanspruchung eine ausreichend lange Zeit zur Rettung von Personen verbleibt.
Hierzu sind nicht nur Abstandsregeln einzuhalten. Der bauliche Brandschutz ist neben der Grundrissgeometrie insbesondere von der Wahl geeigneter Baustoffe und der baulichen Durchbildung der raumabschließenden und tragenden Bauteile abhängig. Können die baulich-konstruktiven Anforderungen an den Brandschutz nicht erfüllt werden, was insbesondere beim Bauen im Bestand sowie im Bereich der Baudenkmalpflege häufig der Fall ist, müssen Kompensationsmöglichkeiten wie z.B. Sprinkler- oder Rauchmeldeanlagen in die Überlegungen mit einbezogen werden.
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"Vernetzung"

Gesamtverantwortlich für den vorbeugenden Brandschutz zeichnet der Objektplaner. Das geforderte Brandschutzkonzept stellt jedoch eine Besondere Leistung dar. Dem Objektplaner obliegt es im Rahmen seiner Grundleistungen lediglich dieses auf Plausibilität zu überprüfen und in seine Planung zu integrieren.

Der konstruktive Brandschutz, also der Nachweis des Feuerwiderstandes der tragenden Bauteile und die konstruktive Durchgestaltung des Feuerwiderstandes der Bauteile, stellt hingegen eine Besondere Leistung bei der Tragwerksplanung dar.