Baulicher Schallschutz

Die Einhaltung der in den Fachnormen niedergelegten Schalldämmwerte soll vor allem Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, vor unzumutbaren Belästigungen durch Übertragung von Luft- und Trittschall schützen.

Neben den Mindestwerten, die in aller Regel auch beim Bauen im Bestand einzuhalten sind, gibt es Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz. Die hier angeführten Werte können insbesondere bei Neubau-Konstruktionen oft mit nur geringfügig höherem Aufwand erfüllt werden und sind deshalb als Stand der Technik anzusehen.

Um einen ausreichenden Schallschutz zu gewährleisten, müssen die geplanten Konstruktionen unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile auf ihre schalldämmende Wirkung hin bewertet und erforderlichenfalls korrigiert werden. Da den Schallschutz verbessernde Maßnahmen meist eine Laststeigerung bedeuten und sich auch häufig auf Raumhöhen auswirken, sind diese frühzeitig in die Tragwerks- und in die Objektplanung mit einzubeziehen.
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"Spagat"

Ist bei einfacheren Bauwerken eine Bearbeitung durch den Tragwerksplaner möglich, sollte bei komplexeren Aufgabenstellungen für die Erarbeitung der Schallschutzmaßnahmen und die zugehörigen Nachweise ein Bauphysiker eingeschaltet werden. Dies gilt ebenso für Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausreichenden Wärme- und Kondensatfeuchteschutzes.